Notdienst

Für ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechzeiten gibt es die bundesweite kostenlose Rufnummer 116 117. In Hessen ist die ÄBD-Dispositionszentrale einheitlich zu diesen Zeiten erreichbar:

Mo, Di & Do 18:00 – 07:00 Uhr
Mi & Fr 14:00 – 07:00 Uhr
Sa & So 7:00 – Mo 7:00 Uhr

Wenn Sie ärztliche Hilfe zu sprechstundenfreien Zeiten benötigen, ist zu den oben genannten Uhrzeiten ein Arzt oder eine Ärztin in der Kinderklinik, der ÄBD-Zentrale am Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt oder der Städtischen Klinik in der Grafenstraße anwesend.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen alarmieren Sie bitte unbedingt sofort den Rettungsdienst 112.

Rezeptausstellung

Wenn Sie Folgerezepte für Medikamente, Ergo-, Physiotherapie und Logopädie benötigen, bestellen Sie diese bitte rechtzeitig telefonisch (06162/2992) oder besser per e-mail (Kijupra@gmail.com). Das Rezept können Sie dann 2 Tage später in der Praxis abholen. Bitte vergessen Sie nicht, die Versicherungskarte mitzubringen. So ersparen Sie sich lange Wartezeiten.

Die nachträgliche Ausstellung von Arzneimittel-Rezepten ist nicht möglich, auch wenn Ihnen das in der Apotheke anders gesagt wird. Bevor Sie sich ein Medikament in der Apotheke besorgen, sprechen Sie uns bitte an.

Stellenangebot MFA

Wir suchen eine/einen MFA in Teilzeit für die Kinder- und Jugendarztpraxis Reinheim

Ab dem 1.1.2022 möchten wir unser Team gerne mit Ihnen verstärken!

Wir bieten:

  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem offenen und freundlichen Team
  • eine gute Bezahlung ( in Anlehnung an den Tarifvertrag)
  • Die Möglichkeit einer individuellen Weiterentwicklung in der Praxis.

Wo? Kinder- und Jugendarztpraxis Reinheim, Darmstädter Str. 1 64354 Reinheim

Arbeitszeit: Teilzeit: 28 Stunden/Woche

Ihre Aufgaben:

  • Empfang und Aufnahme der kleinen Patienten und ihrer Eltern
  • Terminvereinbarungen
  • Assistenz im Behandlungszimmer
  • Vorsorgevorbereitung mit den kleinen und großen Patienten
  • Laborarbeiten und Allergiediagnostik
  • EKG und Vorbereitung für Ultraschalluntersuchungen
  • Durchführung einer Lungenfunktionstestung
  • Umgang mit Software und EDV
  • Grundlagen der Praxisabrechnung nach EBV, GOÄ und BG

Unser Team wünscht sich:

  • ​eine abgeschlossene Ausbildung als MFA (m/w/d)
  • eine freundliche und engagierte Kollegin / einen freundlichen und engagierten Kollegen
  • Freude an der Arbeit mit Kindern
  • Freude an der Teamarbeit in einem harmonischen Team
  • Zuverlässigkeit
  • Flexibilität in der Arbeitszeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • sicherer Umgang mit Software und EDV

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben schicken Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen per Email an kijupra@gmail.com oder an die Kinder- und Jugendarztpraxis Reinheim, Darmstädter Straße 1, 64354 Reinheim

SARS-CoV-2-Impfung bei 5- bis 11-jährigen Kindern

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25.11.2021

Gemeinsame Presseinformation von DGKJ, DGPI und BVKJ zur heutigen EMA-Entscheidung

Im August 2021 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut eine allgemeine SARS-CoV-2-Impfempfehlung für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen ausgesprochen. Die Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat heute die bedingte Marktzulassung für die 5- bis 11-Jährigen mit Spezifizierung der altersentsprechend angepassten Dosierung des Impfstoffes empfohlen, mit der Zulassung durch die EU-Kommission rechnen wir nächste Woche. Die Auslieferung des Impfstoffes in kindgerechter Dosis und geeigneter Konfektionierung in Europa wird ab dem 20.12.2021 erwartet. Wir begrüßen sehr, dass damit das Recht auf einen zugelassenen Impfstoff auch für diese Altersgruppe der Kinder umgesetzt werden kann. Die primäre Krankheitslast dieser jungen Altersgruppe durch schwere Erkrankungen ist unverändert sehr gering. Die Übertragungsrate des Virus aus dieser Altersgruppe heraus ist geringer als bei Erwachsenen. Das gilt insbesondere für Kinder ohne Krankheitssymptome. Die Annahme, dass die Impfung bei jungen Kindern einen anhaltenden Einfluss auf die Übertragungsrate des Virus nehmen wird, ist unbestätigt. Insoweit ist die Nutzen-Risiko-Abwägung bei der Impfindikation bei jungen Kindern besonders sorgfältig zu überprüfen und nicht so offensichtlich wie bei der Impfung von Erwachsenen. Die Forderung nach Impfungen der jungen Kinder zur Verhinderung eines allgemeinen Lockdowns ist nicht verhältnismäßig. Der Eigennutz für das Kind muss im Vordergrund stehen. Die STIKO wird zeitnah zum Zeitpunkt der Auslieferung nach Auswertung der dann zur Verfügung stehenden Daten eine Empfehlung aussprechen. Wir gehen davon aus, dass wie bei den 12- bis 17-Jährigen zunächst eine Indikationsempfehlung für junge Kinder mit chronischen Erkrankungen oder besonderen Risiken ausgesprochen wird und die Impfung nicht sofort allgemein empfohlen wird. Dies bedeutet aber keinesfalls, dass sie nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes bzw. der Sorgeberechtigten nicht möglich ist.

Dennoch: die Impfung aller Erwachsener ist der Weg aus der Pandemie – auch aus Sicht der Kinder und Jugendlichen.

Die STIKO ist das wissenschaftliche Gremium in Deutschland, das eine sorgfältige Prüfung der Argumentefür oder gegen eine Impfung nicht nur aus Sicht der primären Krankheitslast versus möglicher Impfkomplikationen (z. B. Herzmuskelentzündung) vornimmt, sondern auch Gesichtspunkte der sozialen Teilhabe an unserer Gesellschaft berücksichtigt und ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießt.

Keinesfalls sollte politischer oder öffentlicher Druck auf die STIKO ausgeübt und dieses Vertrauen in Frage gestellt werden. Daten zur Impfung müssen generiert, dann gesichtet und mit großer Sorgfalt ausgewertet werden. Das braucht Zeit und diese Zeit sollte der STIKO gegeben werden.

Pressekontakt

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)

Dr. Sybille Lunau

Chausseestr. 128/129 | 10115 Berlin

Corona-Impfung in unserer Praxis

Lieber Patient*innen, liebe Eltern

da uns sehr viele Anfragen zum Thema „Coronaimpfung“ erreichen, können wir leider nicht alle persönlich beantworten. Wenn Sie Interesse an einer Corona-Impfung für Ihr Kind in unserer Praxis haben, lesen Sie bitte diesen Text aufmerksam durch und geben Sie die Unterlagen wie unten beschrieben in unserer Praxis ausgefüllt und unterschrieben ab. Um Sie auf die Warteliste zu setzen benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  1. Sie müssen bereits Patient in unserer Praxis sein! Anmeldungen als Neupatient nur zum Zweck der Impfung können wir leider nicht annehmen.
  2. Füllen Sie bitte das Formular „Anamnese + Einwilligung“ aus, welches Sie auf dieser Seite herunterladen können.
  3. Füllen Sie bitte das Formular „Aufklärungsbogen“ aus, welches Sie unter diesem Text herunterladen können.


Sobald wir ihre Unterlagen in der Praxis vorliegen haben, werden wir Sie auf unsere Warteliste aufnehmen. Die Aufnahme auf die Warteliste erfolgt nur bei Vorliegen unterschriebener Formulare mit der entsprechenden Markierung ihrer Einwilligung. Sollten Sie ein persönliches Aufklärungsgespräch mit einem Arzt wünschen, wird dies am Tag der Impfung erfolgen.
Über den konkreten Zeitpunkt der Impfung für Ihr Kind können wir Ihnen leider keine Auskunft geben, da wir nicht wissen wie viel Impfstoff wir bekommen werden. In jedem Fall werden wir uns bei Ihnen melden, wenn eine Impfung möglich ist! Bei Terminierung der 1. Impfung bekommen Sie gleichzeitig auch den Termin für die 2. Impfung drei bis sechs Wochen später! Dieser muss eingehalten werden.
Um Sie auch kurzfristig im Falle eines freiwerdenden Termins zu erreichen, bitten wir ebenfalls um Übermittlung ihrer mobilen Telefonnummer, falls vorhanden.

Bleiben Sie gesund
Ihr Praxis-Team

Die Formulare zur Impfanmeldung finden Sie hier:

Weitere nützliche Infos zur Covid-19-Impfung bei Kindern und Jugendlichen:

https://www.bvkj.de/politik-und-presse/nachrichten/152-2021-05-14-stellungnahme-des-praesidiums-bundesvorstands-zur-covid-19-impfung-fuer-kinder-und-jugendliche

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Infoblatt_Impfung_Kinder_und_Jugendliche.pdf?__blob=publicationFile

Meningokokken-B-Impfung

Von den meisten Kinder- und Jugendärzten wird die Meningokokken-B-Impfung begrüßt,  und auch durchgeführt. Sie wird von der ständigen Impfkommission nach wie vor noch nicht für alle, sondern nur für besonders gefährdete Kinder empfohlen.  Da es sich bei der Erkrankung mit diesem Erreger um eine sehr schwer verlaufende Form einer eitrigen Meningitis mit Sepsis handelt, würden wir die Impfung aber sehr empfehlen. Viele Krankenkassen übernehmen  die Kosten.


Kopfläuse

Immer wieder sind Kopfläuse Thema in Kindergärten und Schulen. Immer gibt es Äußerungen, die Maßnahmen empfehlen, die absolut übertrieben sind. Besonders was die Empfehlungen zur Umgebungsbehandlung (Bettwäsche, Kuscheltiere) angeht, ist Zurückhaltung angesagt. Auch die Frage der Atteste zum Schul- oder Kindergartenbesuch ist eindeutig zu beantworten: Ein Attest ist zumindest beim einmaligen Befall nicht notwendig. Nach der Behandlung kann die Gemeinschaftseinrichtung ohne ärztliches Attest wieder besucht werden. Eine übertriebene Reaktion auf Kopfläuse in Kindergarten und Schule ist keineswegs angebracht.
Wir möchten Sie auf die Webseite der “Pediculosis-Gesellschaft e.V.” (Pediculosis=Kopflausbefall) hinweisen, auf der hier viele nützliche Hinweise zu finden sind.


Atteste bei Infektionskrankheiten

Schulen und besonders Kindergärten verlangen nach durchgemachten Infektionskrankheiten regelmäßig ärztliche Bescheinigungen, dass die Kinder wieder gesund sind. Das ist nach dem Infektionschutzgesetz bei den meisten Erkrankungen, die bei uns vorkommen nicht erforderlich. Seltene Ausnahmen sind nur wirklich schwere und zum Teil möglicherweise tödlich verlaufende Infektionskrankheiten wie Cholera, Typhus, Tuberkulose, Diphterie usw., aber auch Scabies und wiederholter Kopflausbefall innerhalb von 4 Wochen. Es ist für die Patienten und ihre Eltern ärgerlich, wenn solche ärztlichen Atteste verlangt werden, weil sie ohne Grund den Arzt noch einmal aufsuchen und das Attest natürlich auch bezahlen müssen. Ärgerlich ist es auch für den Arzt, weil er für die Untersuchung und die damit verbundenen bürokratischen Dinge Zeit aufwenden muss, die sinnvoller genutzt werden könnte und durch die Attestgebühr keineswegs abgedeckt ist.
Hier finden Sie einen Leitfaden zum Infektionschutzgesetz, wo diese Dinge detailliert erläutert sind: isfg_leitfaden_kinderbetreuung
Besonderes Augenmerk bitte auf die Seiten 9 und 17-25.


 

HPV Impfung

Seit Oktober 2010 wird die HPV-Impfung (Humanes Papilloma Virus – Gebärmutterhalskrebs – Impfung) offiziell von den Krankenkassen bezahlt und über die Versicherungskarte abgerechnet. Sie müssen nur den Impfstoff in der Apotheke holen (auf Kassenrezept). Die Impfung wird für alle Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren empfohlen.