Wir suchen eine/einen MFA in Teilzeit für die Kinder- und Jugendarztpraxis Reinheim
Ab dem 1.1.2022 möchten wir unser Team gerne mit Ihnen verstärken!
Wir bieten:
eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem offenen und freundlichen Team
eine gute Bezahlung ( in Anlehnung an den Tarifvertrag)
Die Möglichkeit einer individuellen Weiterentwicklung in der Praxis.
Wo? Kinder- und Jugendarztpraxis Reinheim, Darmstädter Str. 1 64354 Reinheim
Arbeitszeit: Teilzeit: 28 Stunden/Woche
Ihre Aufgaben:
Empfang und Aufnahme der kleinen Patienten und ihrer Eltern
Terminvereinbarungen
Assistenz im Behandlungszimmer
Vorsorgevorbereitung mit den kleinen und großen Patienten
Laborarbeiten und Allergiediagnostik
EKG und Vorbereitung für Ultraschalluntersuchungen
Durchführung einer Lungenfunktionstestung
Umgang mit Software und EDV
Grundlagen der Praxisabrechnung nach EBV, GOÄ und BG
Unser Team wünscht sich:
eine abgeschlossene Ausbildung als MFA (m/w/d)
eine freundliche und engagierte Kollegin / einen freundlichen und engagierten Kollegen
Freude an der Arbeit mit Kindern
Freude an der Teamarbeit in einem harmonischen Team
Zuverlässigkeit
Flexibilität in der Arbeitszeit
Kommunikationsfähigkeit
Einfühlungsvermögen
sicherer Umgang mit Software und EDV
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben schicken Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen per Email an kijupra@gmail.com oder an die Kinder- und Jugendarztpraxis Reinheim, Darmstädter Straße 1, 64354 Reinheim
Gemeinsame Presseinformation von DGKJ, DGPI und BVKJ zur heutigen EMA-Entscheidung
Im August 2021 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut eine allgemeine SARS-CoV-2-Impfempfehlung für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen ausgesprochen. Die Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) hat heute die bedingte Marktzulassung für die 5- bis 11-Jährigen mit Spezifizierung der altersentsprechend angepassten Dosierung des Impfstoffes empfohlen, mit der Zulassung durch die EU-Kommission rechnen wir nächste Woche. Die Auslieferung des Impfstoffes in kindgerechter Dosis und geeigneter Konfektionierung in Europa wird ab dem 20.12.2021 erwartet. Wir begrüßen sehr, dass damit das Recht auf einen zugelassenen Impfstoff auch für diese Altersgruppe der Kinder umgesetzt werden kann. Die primäre Krankheitslast dieser jungen Altersgruppe durch schwere Erkrankungen ist unverändert sehr gering. Die Übertragungsrate des Virus aus dieser Altersgruppe heraus ist geringer als bei Erwachsenen. Das gilt insbesondere für Kinder ohne Krankheitssymptome. Die Annahme, dass die Impfung bei jungen Kindern einen anhaltenden Einfluss auf die Übertragungsrate des Virus nehmen wird, ist unbestätigt. Insoweit ist die Nutzen-Risiko-Abwägung bei der Impfindikation bei jungen Kindern besonders sorgfältig zu überprüfen und nicht so offensichtlich wie bei der Impfung von Erwachsenen. Die Forderung nach Impfungen der jungen Kinder zur Verhinderung eines allgemeinen Lockdowns ist nicht verhältnismäßig. Der Eigennutz für das Kind muss im Vordergrund stehen. Die STIKO wird zeitnah zum Zeitpunkt der Auslieferung nach Auswertung der dann zur Verfügung stehenden Daten eine Empfehlung aussprechen. Wir gehen davon aus, dass wie bei den 12- bis 17-Jährigen zunächst eine Indikationsempfehlung für junge Kinder mit chronischen Erkrankungen oder besonderen Risiken ausgesprochen wird und die Impfung nicht sofort allgemein empfohlen wird. Dies bedeutet aber keinesfalls, dass sie nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes bzw. der Sorgeberechtigten nicht möglich ist.
Dennoch: die Impfung aller Erwachsener ist der Weg aus der Pandemie – auch aus Sicht der Kinder und Jugendlichen.
Die STIKO ist das wissenschaftliche Gremium in Deutschland, das eine sorgfältige Prüfung der Argumentefür oder gegen eine Impfung nicht nur aus Sicht der primären Krankheitslast versus möglicher Impfkomplikationen (z. B. Herzmuskelentzündung) vornimmt, sondern auch Gesichtspunkte der sozialen Teilhabe an unserer Gesellschaft berücksichtigt und ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießt.
Keinesfalls sollte politischer oder öffentlicher Druck auf die STIKO ausgeübt und dieses Vertrauen in Frage gestellt werden. Daten zur Impfung müssen generiert, dann gesichtet und mit großer Sorgfalt ausgewertet werden. Das braucht Zeit und diese Zeit sollte der STIKO gegeben werden.
Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Für ärztliche Hilfe außerhalb der Sprechzeiten gibt es die bundesweite kostenlose Rufnummer 116 117. In Hessen ist die ÄBD-Dispositionszentrale einheitlich zu diesen Zeiten erreichbar:
Mo, Di & Do 18:00 – 07:00 Uhr Mi & Fr 14:00 – 07:00 Uhr Sa & So 7:00 – Mo 7:00 Uhr
Wenn Sie ärztliche Hilfe zu sprechstundenfreien Zeiten benötigen, ist zu den oben genannten Uhrzeiten ein Arzt oder eine Ärztin in der Kinderklinik, der ÄBD-Zentrale am Kreiskrankenhaus Groß-Umstadt oder der Städtischen Klinik in der Grafenstraße anwesend.
Bei lebensbedrohlichen Notfällen alarmieren Sie bitte unbedingt sofort den Rettungsdienst 112.
Wenn Sie Folgerezepte für Medikamente, Ergo-, Physiotherapie und Logopädie benötigen, bestellen Sie diese bitte rechtzeitig telefonisch (06162/2992) oder besser per e-mail (Kijupra@gmail.com). Das Rezept können Sie dann 2 Tage später in der Praxis abholen. Bitte vergessen Sie nicht, die Versicherungskarte mitzubringen. So ersparen Sie sich lange Wartezeiten.
Die nachträgliche Ausstellung von Arzneimittel-Rezepten ist nicht möglich, auch wenn Ihnen das in der Apotheke anders gesagt wird. Bevor Sie sich ein Medikament in der Apotheke besorgen, sprechen Sie uns bitte an.
da uns sehr viele Anfragen zum Thema „Coronaimpfung“ erreichen, können wir leider nicht alle persönlich beantworten. Wenn Sie Interesse an einer Corona-Impfung für Ihr Kind in unserer Praxis haben, lesen Sie bitte diesen Text aufmerksam durch und geben Sie die Unterlagen wie unten beschrieben in unserer Praxis ausgefüllt und unterschrieben ab. Um Sie auf die Warteliste zu setzen benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Sie müssen bereits Patient in unserer Praxis sein! Anmeldungen als Neupatient nur zum Zweck der Impfung können wir leider nicht annehmen.
Füllen Sie bitte das Formular „Anamnese + Einwilligung“ aus, welches Sie auf dieser Seite herunterladen können.
Füllen Sie bitte das Formular „Aufklärungsbogen“ aus, welches Sie unter diesem Text herunterladen können.
Sobald wir ihre Unterlagen in der Praxis vorliegen haben, werden wir Sie auf unsere Warteliste aufnehmen. Die Aufnahme auf die Warteliste erfolgt nur bei Vorliegen unterschriebener Formulare mit der entsprechenden Markierung ihrer Einwilligung. Sollten Sie ein persönliches Aufklärungsgespräch mit einem Arzt wünschen, wird dies am Tag der Impfung erfolgen. Über den konkreten Zeitpunkt der Impfung für Ihr Kind können wir Ihnen leider keine Auskunft geben, da wir nicht wissen wie viel Impfstoff wir bekommen werden. In jedem Fall werden wir uns bei Ihnen melden, wenn eine Impfung möglich ist! Bei Terminierung der 1. Impfung bekommen Sie gleichzeitig auch den Termin für die 2. Impfung drei bis sechs Wochen später! Dieser muss eingehalten werden. Um Sie auch kurzfristig im Falle eines freiwerdenden Termins zu erreichen, bitten wir ebenfalls um Übermittlung ihrer mobilen Telefonnummer, falls vorhanden.