Vorsorgeuntersuchungen

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen beantworten wir selbstverständlich auch altersspezifische Fragen zu den Themen Ernährung, Entwicklung, Schlafen, Erziehung und was Ihnen, den Kindern und Jugendlichen sonst noch am Herzen liegt.

 

Vorsorgeuntersuchungen des Säuglings- und Kleinkindalters U1 – U9

Die regelmäßigen gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 dienen neben der Erkennung von körperlichen Erkrankungen insbesondere der Beurteilung der gesamten Entwicklung des Kindes im Säuglings- und Kleinkindalter bis zur Einschulung. Die Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 sind „Pflichtvorsorgen“. In Hessen gibt es eine Meldepflicht, deren Einhaltung an einer zentralen Stelle an der Uniklinik in Frankfurt überwacht wird. Diese strenge Überwachung ist zum Wohl aller Kinder sicher eine sinnvolle Maßnahme.
Wir sind gesetzlich verpflichtet der Meldestelle mitzuteilen, dass die Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Kind durchgeführt wurde. Selbstverständlich werden dabei keine Befunde übermittelt. Bei der Vorsorge wird eine eingehende körperliche Untersuchung durchgeführt und die Entwicklung des Kindes besprochen.

Wir verwenden zur Erfassung von Auffälligkeiten zusätzlich verschiedene standardisierte Fragebögen wie: SBE-2-KT, SBE-3-KT (Sprachentwicklung); M-CHAT (Soziale Kompetenz/ Autismus); SDQ – Fragebogen zur Erfassung von Stärken und Schwächen; Schielscreening mit dem Brückner Test; Seh- und Hörtests. So können Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt und weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden.
Die Untersuchungen werden im gelben Vorsorgeheft und bei Patienten, die bei der GEK-Barmer versichert sind, in einem eigenen Vorsorgeheft dokumentiert.

Vorgegebener Zeitrahmen für Vorsorgeuntersuchungen U1 – U9

Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen ein strenger Zeitrahmen vorgegeben ist. Wenn die Vorsorgeuntersuchungen zu spät durchgeführt werden, übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht mehr.

U1 ⇒ direkt nach der Entbindung (wird nicht in der Praxis durchgeführt)
U2 ⇒ 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
U3 ⇒ 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
U4 ⇒ 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
U5 ⇒ 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
U6 ⇒ mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
U7 ⇒ mit zwei Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U7a ⇒ mit drei Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U8 ⇒ mit vier Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U9 ⇒ mit fünf Jahren (gelbes Vorsorgeheft)

 

Vorsorgeuntersuchungen des Grundschulalters U10 und U11

Diese Untersuchungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden aber vom   Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte ausdrücklich empfohlen und von den meisten Krankenkassen bezahlt. Die Dokumentation erfolgt im grünen Vorsorgeheft oder im Barmer-GEK-Heft. Die Vorsorgen U10 und U11 sollen die zeitliche Lücke zu den Jugendgesundheitsuntersuchungen schließen.
Wie bei allen Vorsorge-Untersuchungen wird die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes beurteilt. Im Grundschulalter geht es natürlich besonders um die schulische und soziale Entwicklung.
Gerade im Hinblick auf zunehmende Probleme im Bereich der schulischen Entwicklung, der sprachlichen Fähigkeiten, der emotionalen Kompetenzen und des Verhaltens von Schulkindern, halten wir diese Untersuchungen für wertvoll und wichtig.

Vorgegebener Zeitrahmen für Vorsorgeuntersuchungen U10 – U11

Auch hier gilt, dass diese Vorsorgeuntersuchungen in einem bestimmten Zeitfenster durchgeführt werden müssen.

U10 ⇒ mit sieben bis acht Jahren
U11 ⇒ mit neun bis zehn Jahren

 

Vorsorgeuntersuchungen des Jugendalters J1 und J2

Die J1 ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von allen Krankenkassen bezahlt werden. Meldepflicht wie bei U4 – U9 besteht aber nicht. Die J2 ist wie U10 und U11 eine freiwillige Leistung von vielen Krankenkassen.

Beide Jugenduntersuchungen sind dazu gedacht, die speziellen Entwicklungsprobleme des Jugendalters und der Pubertät aufzunehmen und mit den Jugendlichen zu besprechen. Schulischer Ablauf, Medienkonsum, und soziale Integration sind Schwerpunkte. Natürlich gehört auch ein körperlicher Check-up zur Untersuchung, schließlich können sich durch die rasante körperliche Entwicklung Probleme ergeben. Diese Untersuchungen werden in der Regel ohne die Eltern durchgeführt, um der zunehmenden Verselbstständigungstendenz der Jugendlichen Rechnung zu tragen. Selbstverständlich werden die Eltern auf Wunsch oder bei besonderen Problemen mit einbezogen.

Vorgegebener Zeitrahmen für Vorsorgeuntersuchungen J1 – J2

Auch hier gilt wieder ein bestimmtes Zeitfenster für die Untersuchung

J1 ⇒ mit 12 bis 14 Jahren
J2 ⇒ mit 16 bis 17 Jahren

 

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